Liebe Simmeringer Freunde!
Um die Spendenbegünstigung beim 1.SSC möglich zu machen bedarf es einer Statutenänderung und daher einer außerordentlichen Generalversammlung.
Achtung: Stimmberechtigt sind laut Statuten nur Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag bis zur außerordentlichen Generalversammlung bezahlt haben!
Im Anschluss die Ausschreibung dazu: