Gemäß den Vereinstatuten § 5 Abs. 2 entscheidet der Vorstand über die Aufnahme neuer Mitglieder. In der Vorstandssitzung des 1. Simmeringer Sportclubs vom 03.02.2026 wurde über die vorliegenden Mitgliedsanträge daher abgestimmt.
Dabei haben sich das Präsidium des Vereins sowie die gemäß § 11 Abs. 12 vom Präsidium geladenen und mit Stimmrecht versehenen Teilnehmer mehrheitlich (5 zu 3 Stimmen) gegen die Aufnahme der neu beantragten Mitgliedschaften ab 11/2025 entschieden. Die betroffen Mitgliedsanträge wurden daher abgelehnt; eine Mitgliedschaft ist nicht zustande gekommen.
Aus diesem Grund besteht kein Stimmrecht in Vereinsangelegenheiten, insbesondere nicht bei der Generalversammlung am 11.02.2026.
Gemäß § 9 Abs. 4 Geben wir einen fristgerecht eingelangten Wahlvorschlag für die kommende Generalversammlung bekannt:


